Manche Ausgaben können sowohl als private als auch als medizinische Ausgaben betrachtet werden („Doppelzweckausgaben“). Aus diesem Grund müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, damit Ihr Antrag auf Steuerermäßigung genehmigt werden kann.
Zusätzlich zu Ihren üblichen Unterlagen müssen Sie auch ein Schreiben über die medizinische Notwendigkeit (Letter of Medical Necessity, LMN) Ihres Gesundheitsdienstleisters einreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Wann muss ich eine Leistungsabrechnung (EOB) oder ein Schreiben über die medizinische Notwendigkeit (LMN) für meinen steuerfreien Antrag einreichen?
Häufige doppelt verwendbare Ausgaben vor Steuern
(Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Liste.)
- Nahrungsergänzungsmittel & Vitamine – Magnesium, Kalzium, Ballaststoffe, Vitamine für die Zeit nach der Geburt, Probiotika, Elektrolyte
- Ohrstöpsel
- Massagetherapie & Ausrüstung – Massagepistolen, Hand-/Nackenmassagegeräte
- Fitnessbezogene Ausgaben – Fitness-Tracker, Programme, Mitgliedschaften, Personal Trainer, Ausrüstung
- Zahnärztliche Behandlungen – Veneers, Kronen, Bleaching
- Medizinische Lagerung – Lagerung von Embryonen, Eizellen oder Spermien
- Orthopädische Artikel & Stützprodukte – orthopädische Schuhe, Kissen
- Alternative Therapien – Ergotherapie, naturheilkundliche Behandlungen
- Verschiedene Artikel – Luftreiniger, Waagen, Kollagen, Aloe-Vera-Gel, Bittersalz, Dehngeräte
- Botox – wenn es für nicht-kosmetische Eingriffe verwendet wird