Wenn ein Teilnehmer einer Nicht-HSA-Leistung verstirbt, kann sein Ehepartner, sein Unterhaltsberechtigter oder sein Nachlass während des Ablaufzeitraums weiterhin Ansprüche im Namen des Teilnehmers geltend machen.
- Füllen Sie das Formular zur Benachrichtigung über den Tod des Teilnehmers aus und reichen Sie es zusammen mit der Quittung bei der Einreichung des Antrags ein. Dieses Formular muss bei jedem Antrag eingereicht werden. Der Testamentsvollstrecker kann einen Anspruch geltend machen , indem er support@joinforma.com eine E-Mail schickt und einen Magic Link anfordert. Sie können auch verlangen, dass Forma Support den Antrag einreicht.
- Der Anspruch wird auf das Bankkonto des verstorbenen Teilnehmers zurückerstattet. Wenn dieses Konto nicht mehr aktiv ist, muss der Testamentsvollstrecker das Konto des Nachlasses in Forma verknüpfen. Senden Sie eine E-Mail an support@joinforma.com , um einen Magic Link anzufordern, um sich anzumelden und das aktualisierte Konto zu verknüpfen. Forma stellt keine Erstattungsschecks aus.
Die Testamentsvollstrecker sind nicht auf die bisher eingebrachten FSA- oder Limited Purpose FSA-Mittel beschränkt. Sie können während der Auslaufzeit auf den vollen Restbetrag zugreifen.
Wenn der Teilnehmer die Leistung nicht ausgeschöpft hat, sollte dem Testamentsvollstrecker vom Arbeitgeber COBRA angeboten werden, damit er die Teilnahme nach dem Tod des Arbeitnehmers fortsetzen kann, wenn er dies wünscht.