Forma kann zusätzliche Informationen anfordern, wie z. B. eine Leistungsabrechnung (EOB) oder ein Schreiben über die medizinische Notwendigkeit (LMN), wenn dies erforderlich ist, um zu überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung erstattungsfähig ist, wenn Sie einen Antrag vor Steuern einreichen.
Leistungsabrechnung (EOB)
Alle Ansprüche im Rahmen von Gesundheits-FSA- und HRA-Programmen müssen einen Nachweis eines unabhängigen Dritten enthalten, der bestätigt, dass die Ausgaben gemäß Gesetz und Planrichtlinien als medizinische Ausgaben gelten. Eine Leistungsabrechnung (Explanation of Benefits, EOB) ist eine zulässige Dokumentationsart, wobei auch eine detaillierte Aufstellung des Leistungserbringers oder andere Unterlagen diese Anforderung erfüllen können. Die Dokumentation muss Folgendes enthalten:
- Bezeichnung der Ausgabe
- Datum der Ausgabe
- Höhe der Ausgaben
- Name der Person, der die Kosten entstanden sind
Diese Angaben sind für alle Schadensfälle erforderlich, außer für Kartenzahlungen, die automatisch abgerechnet werden. Kreditkartenbelege und ähnliche Dokumente reichen im Allgemeinen nicht aus, da sie nicht alle zur Untermauerung erforderlichen Elemente enthalten.
In bestimmten Fällen müssen Sie eine Leistungsabrechnung (Explanation of Benefits, EOB) zur Kostenerstattung einreichen. Dies gilt typischerweise für HRA-Teilnehmer nach Erreichen des Selbstbehalts, die zusätzlich Beiträge zu einem HSA leisten. Um die HSA-Berechtigung aufrechtzuerhalten, kann die HRA-Versicherung erst beginnen, wenn Sie den Mindestselbstbehalt der HSA erreicht haben. Die Leistungsabrechnung (EOB) dient als Nachweis dafür, dass der Selbstbehalt erreicht wurde, sodass die HRA nach Abzug des Selbstbehalts die Kosten erstatten kann. Sie werden in diesen Fällen gebeten, eine Leistungsabrechnung (EOB) vorzulegen. Versicherungsgesellschaften stellen Leistungsabrechnungen (EOBs) immer dann aus, wenn Ihnen medizinische Kosten entstehen, die im Rahmen des Gruppenkrankenversicherungsplans abgedeckt sind. Sie werden in der Regel per Post verschickt und sind auch in Ihrem Online-Portal für Krankenversicherungen verfügbar.
Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit (LMN)
Für bestimmte Ausgaben mit doppeltem Zweck – wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder kosmetische Eingriffe – können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Eine vollständige Liste der steuerbegünstigten Kategorien, für die ein ärztliches Attest (Letter of Medical Necessity, LMN) erforderlich ist, finden Sie, indem Sie sich in Ihr Forma-Konto einloggen und zu Leistungen > [Ihr steuerbegünstigtes Konto] > Was ist anspruchsberechtigt? Kategorien, die eine LMN erfordern, sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Da diese sowohl für persönliche als auch für medizinische Zwecke verwendet werden können, werden Sie gebeten, die üblichen Unterlagen sowie ein Schreiben über die medizinische Notwendigkeit (Letter of Medical Necessity, LMN) Ihres Gesundheitsdienstleisters einzureichen. Die LMN bestätigt, dass die Ausgaben medizinisch notwendig sind, um eine bestimmte Erkrankung zu behandeln. Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihre Kartenzahlung automatisch abgewickelt wird, kann es sein, dass für Ausgaben mit doppeltem Verwendungszweck im Nachhinein zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Ein LMN bestätigt Folgendes:
Ein zugelassener Arzt hat bei Ihnen eine bestimmte Erkrankung diagnostiziert.
Sie haben Ihnen den Artikel oder die Dienstleistung als Teil Ihrer Behandlung empfohlen.
Der Artikel oder die Dienstleistung unterstützt direkt die Behandlung oder das Management dieser Erkrankung.
Betrachten Sie die LMN als eine Bescheinigung Ihres Arztes, in der er erläutert, warum die Kosten für Sie medizinisch notwendig sind.
Falls eine medizinische Empfehlung (LMN) erforderlich ist, bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung, in der er das Produkt/die Dienstleistung mit Doppelfunktion zur Behandlung Ihrer diagnostizierten Erkrankung empfiehlt. Ihr Arzt kann hierfür sein eigenes Formular verwenden oder die LMN-Vorlage von Formaausfüllen.