Für verschiedene Sozialleistungen gelten unterschiedliche Richtlinien, die festlegen, was im Todesfall des Kontoinhabers geschieht.
HSAs
Im Todesfall wird das HSA-Guthaben an den/die eingetragenen Begünstigten übertragen. Der Begünstigte sollte sich an den Forma-Support wenden und die Sterbeurkunde vorlegen. Unser Team wird dann mit unserer Partnerabteilung für Banking-as-a-Service zusammenarbeiten, um die nächsten Schritte für den Begünstigten festzulegen, da die Anforderungen je nach Fall und Bundesgerichtsbarkeit des Bundesstaates, aus dem der Verstorbene und der HSA-Inhaber stammten, unterschiedlich sind.
Ist der Begünstigte der Ehepartner, wird das Konto dem Ehepartner zugeordnet und unterliegt keiner Besteuerung. Sobald das Konto auf den Begünstigten übertragen wurde, kann dieser das HSA-Konto nutzen, um die medizinischen Ausgaben des Verstorbenen zu erstatten.
Wird das Konto an einen nichtehelichen Begünstigten übertragen, verliert das HSA seinen Status als HSA und der Begünstigte wird mit dem Verkehrswert des Kontos besteuert. Sie können den anrechenbaren Betrag jedoch um die Höhe der Zahlungen reduzieren, die aus dem HSA für qualifizierte medizinische Ausgaben geleistet wurden, die dem verstorbenen Kontoinhaber vor seinem Tod entstanden sind, allerdings nur, wenn die Zahlungen innerhalb eines Jahres nach dem Tod erfolgen.
Gesundheits-FSAs
Bei einem Gesundheits-FSA endet der Versicherungsschutz mit dem Tod des Kontoinhabers. Wenn ein versicherter Ehepartner oder Angehöriger Anspruch auf COBRA hat, kann er sich dafür entscheiden, den Krankenversicherungsschutz (Healthcare FSA) im Rahmen von COBRA fortzusetzen, um weiterhin Zugang zu haben.
Der Ehepartner, ein Angehöriger oder der Nachlass des Verstorbenen können Ansprüche auf Erstattung der vor dem Tod entstandenen Kosten geltend machen. Die korrekte Vorgehensweise besteht darin, dass die Betroffenen eine Todesfallbenachrichtigung ausfüllen, in der der Testamentsvollstrecker des Verstorbenen oder dessen Nachlass aufgeführt ist, und anschließend die Zahlung an den Nachlass zu leisten.
Jeder FSA-Antrag, der bei Forma eingereicht wird, muss ein vollständig ausgefülltes Formular zur Benachrichtigung über den Tod eines Teilnehmers enthalten.
DCFSAs und Pendlerzuschüsse
Es gibt keine Weiterführung des Versicherungsschutzes für Commuter oder DCFSA nach dem Tod, jedoch können während einer etwaigen Auslaufphase Ansprüche des Nachlasses für vor dem Tod entstandene Kosten in gleicher Weise wie beim Healthcare FSA geltend gemacht werden.
Der Begünstigte sollte sich an den Forma-Support unter support@joinforma.com wenden, um Zugang zum Forma-Konto des Verstorbenen zu erhalten und Ansprüche geltend zu machen.