Manche Arbeitgeber erlauben ihren Angestellten, ihre Mittel aus dem Limited-purpose FSA (LPFSA) zur Einreichung von Krankheitskosten zu verwenden, nachdem der Selbstbehalt ihrer HDHP erreicht ist. Dies wird als FSA nach Abzug des Selbstbehalts bezeichnet.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob dies im Rahmen Ihres Leistungspakets zulässig ist.
Sobald Sie Ihre Selbstbeteiligung für Ihren HDHP-Tarif erreicht und sich bei Ihrem Arbeitgeber vergewissert haben, dass Ihnen nach Erreichen der Selbstbeteiligung ein FSA zur Verfügung steht, laden Sie beim Einreichen eines Erstattungsantrags einen Nachweis über die Erreichung der Selbstbeteiligung hoch. Bitte befolgen Sie bei jeder Einreichung eines Antrags auf Erstattung von Krankheitskosten aus LPFSA-Mitteln das gleiche Verfahren.
Bitte beachten Sie, dass medizinische Kosten nur über das manuelle Antragsverfahren erstattet werden können. Transaktionen mit Karten, die nicht für Zahnbehandlungen oder Sehhilfen bestimmt sind, werden weiterhin abgelehnt.