Qualifizierte Fahrtkosten werden durch Abschnitt 132(f) des IRS Internal Revenue Code bestimmt. Es gibt zwei separate Ausgabenkategorien für das Pendlerkonto:
Zuschussfähige Ausgaben für das Transitkonto
- Landverkehr (z. B. Busse, Züge, U-Bahnen, Seilbahnen)
- Wassertransport (z. B. Fährpässe)
Anrechenbare Kosten für das Parkkonto
- Parkhäuser
- Parkplätze
- Parkuhren
- Parkgebühren für das Parken an oder in der Nähe von Orten, die für den Weg zur Arbeit genutzt werden (in der Regel Nahverkehrseinrichtungen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Autobahngebühren
- Taxis
- Traditionelle Ride-Sharing-Apps (Uber, Lyft usw.)
Sehen Sie sich eine umfassende Liste der förderfähigen Ausgaben an.