Gemäß den IRS-Regeln können nur bestimmte Arten von Transaktionen automatisch begründet werden (automatisch genehmigt werden, ohne dass Sie zusätzliche Unterlagen einreichen müssen).
Dazu gehören:
-
Transaktionen bei Händlern, die das IIAS-System verwenden
- Das Inventory Information Approval System (IIAS) prüft automatisch, ob ein Artikel berechtigt ist, und genehmigt ihn am Point of Sale. Häufige Beispiele für Händler, die IIAS-Systeme verwenden, sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken.
- Das Inventory Information Approval System (IIAS) prüft automatisch, ob ein Artikel berechtigt ist, und genehmigt ihn am Point of Sale. Häufige Beispiele für Händler, die IIAS-Systeme verwenden, sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken.
-
Zuzahlungen und bestimmte wiederkehrende Transaktionen
- Zuzahlungen und einige wiederkehrende Ausgaben bei Gesundheitsdienstleistern und Apotheken können automatisch genehmigt werden. Gängige Beispiele sind automatisch nachgefüllte Rezepte oder wiederkehrende Zuzahlungen für Physiotherapie.
- Zuzahlungen und einige wiederkehrende Ausgaben bei Gesundheitsdienstleistern und Apotheken können automatisch genehmigt werden. Gängige Beispiele sind automatisch nachgefüllte Rezepte oder wiederkehrende Zuzahlungen für Physiotherapie.
-
Transaktionen, bei denen Händler Echtzeitdaten senden
- Einige Gesundheitsdienstleister und Apotheken übermitteln Details direkt zum Zeitpunkt des Kaufs, so dass die Transaktion automatisch begründet werden kann. Die Beispiele variieren je nach Händler.
Wichtig zu wissen
Nur die oben aufgeführten Transaktionsarten qualifizieren sich für die automatische Begründung.
Für alle anderen Ausgaben müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, um Ihren Anspruch zu untermauern. Weitere Informationen finden Sie unter Wann muss ich eine Erklärung der Leistungen (EOB) oder ein Schreiben über die medizinische Notwendigkeit (LMN) für meinen Antrag vor Steuern einreichen?