Ihre Forma-Karte (vor Steuern) sollte nur für Einkäufe im laufenden Planjahr verwendet werden. Wenn die Kosten im Vorjahr entstanden sind, müssen Sie einen Erstattungsantrag einreichen, um eine Ablehnung der Transaktion oder die Verwendung von Mitteln des laufenden Jahres für vergangene Kosten zu verhindern. Bitte beachten Sie, dass Forma Kartentransaktionen nicht anpassen kann, wenn Gelder des laufenden Jahres für Ausgaben aus dem Vorjahr verwendet werden. Sobald die Gelder abgebucht sind, sind sie endgültig.
Szenario 1: Allgemeine Kartennutzung
Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung im Vorjahr erworben haben und diese im laufenden Jahr bezahlen, verwenden Sie die Gelder des laufenden Jahres.
Wenn Sie beispielsweise einen Artikel im Jahr 2024 gekauft und erst im Jahr 2025 bezahlt haben, werden die Gelder aus dem Jahr 2025 verwendet. Wenn Sie zur Deckung dieser Kosten Mittel verwenden möchten, die aus dem Jahr 2024 übertragen wurden, muss ein Erstattungsantrag eingereicht werden.
Szenario 2: Nachfrist
Wenn Sie ein FSA-Konto mit einer Nachfrist haben und Ihre steuerfreie Karte aus dem vorherigen Planjahr verwenden, werden die Mittel des laufenden Jahres verwendet.
Wenn Sie beispielsweise ein FSA-Konto für 2024 mit einer Nachfrist bis zum 15. März 2025 haben, können Sie Ihre Karte für eine Ausgabe am 1. März 2025 verwenden, allerdings werden dafür Gelder aus dem Jahr 2025 verwendet. Wenn Sie Ihre Kulanzfristgelder ab 2024 zur Deckung dieser Kosten verwenden möchten, muss ein Erstattungsantrag eingereicht werden.
Szenario 3: Auslaufperiode
3A – Sie haben im laufenden Jahr kein FSA-Konto.
Wenn Sie ein steuerfreies Konto mit einer Auslauffrist haben und in diesem Jahr kein FSA gewählt haben, kann Ihre steuerfreie Karte nicht verwendet werden.
Wenn Sie beispielsweise ein FSA-Guthaben von 50 US-Dollar für 2024 haben, das bis zum 30. März 2025 gültig ist, und Sie Ihre Kreditkarte vor Steuern verwenden, um eine Ausgabe aus dem Jahr 2025 zu bezahlen, wird Ihre Karte abgelehnt. Die Karte kann nicht für Ausgaben verwendet werden, die im Jahr 2025 anfallen, da Gelder aus dem Jahr 2024 nicht für Ausgaben im Jahr 2025 verwendet werden können. Um die verbleibenden 50 Dollar in Anspruch zu nehmen, können Sie einen Erstattungsantrag für im Jahr 2024 entstandene Ausgaben einreichen.
3B – Sie haben ein FSA-Konto im laufenden Jahr
Wenn Sie ein steuerfreies Konto mit einer Auslauffrist haben und sich im neuen Planjahr für ein FSA entschieden haben, kann Ihre steuerfreie Karte verwendet werden, jedoch werden die Gelder des laufenden Jahres angerechnet.
Wenn Sie beispielsweise ein FSA-Guthaben von 50 US-Dollar für 2024 haben, das bis zum 30. März 2025 gültig ist, und Sie Ihre Kreditkarte vor Steuern verwenden, um eine Ausgabe aus dem Jahr 2024 zu bezahlen, dann werden die Gelder aus dem Jahr 2025 verwendet. Auch wenn aus dem Jahr 2024 noch ein Guthaben besteht, wird dieses nicht auf Ihre Transaktion angerechnet. Um die verbleibenden 50 $ zu nutzen, können Sie einen Erstattungsantrag für im Jahr 2024 entstandene Ausgaben einreichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Forma-Support unter support@joinforma.com oder per Live-Chat.