Gemäß den IRS-Vorschriften können nur bestimmte Arten von Transaktionen automatisch bestätigt werden (automatische Genehmigung ohne Einreichung zusätzlicher Unterlagen).
Dazu gehören:
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Transaktionen bei Händlern, die das IIAS-System nutzen
- Das Bestandsinformationsgenehmigungssystem (IIAS) prüft automatisch, ob ein Artikel zulässig ist, und genehmigt ihn zum Zeitpunkt des Verkaufs. Zu den gängigen Beispielen für Händler, die IIAS-Systeme nutzen, gehören Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken.
- Das Bestandsinformationsgenehmigungssystem (IIAS) prüft automatisch, ob ein Artikel zulässig ist, und genehmigt ihn zum Zeitpunkt des Verkaufs. Zu den gängigen Beispielen für Händler, die IIAS-Systeme nutzen, gehören Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken.
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Zuzahlungen und bestimmte wiederkehrende Transaktionen
- Zuzahlungen und einige wiederkehrende Ausgaben bei Gesundheitsdienstleistern und Apotheken können automatisch genehmigt werden. Gängige Beispiele sind automatisch nachbestellte Rezepte oder wiederkehrende Zuzahlungen für Physiotherapie.
- Zuzahlungen und einige wiederkehrende Ausgaben bei Gesundheitsdienstleistern und Apotheken können automatisch genehmigt werden. Gängige Beispiele sind automatisch nachbestellte Rezepte oder wiederkehrende Zuzahlungen für Physiotherapie.
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Transaktionen, bei denen Händler Echtzeitdaten senden
- Einige Gesundheitsdienstleister und Apotheken übermitteln die Daten direkt zum Zeitpunkt des Kaufs, wodurch die Transaktion automatisch bestätigt werden kann. Die Beispiele variieren je nach Händler.
Wichtig zu wissen
Nur die oben aufgeführten Transaktionsarten qualifizieren sich für die automatische Bestätigung.
Für alle anderen Ausgaben müssen Sie zusätzliche Unterlagen zur Untermauerung Ihres Anspruchs einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter: Wann muss ich eine Leistungsabrechnung (EOB) oder ein ärztliches Attest (LMN) für meinen steuerbegünstigten Antrag einreichen?