Wenn ein Teilnehmer einer Nicht-HSA-Leistung verstirbt, kann sein Ehepartner, sein Angehöriger oder sein Nachlass während der Ablauffrist weiterhin Ansprüche im Namen der Teilnehmer geltend machen.
- Füllen Sie das Formular für die Todesbenachrichtigung des Teilnehmers aus und reichen Sie es zusammen mit der Quittung bei der Einreichung des Anspruchs ein. Dieses Formular muss bei jeder Reklamation eingereicht werden. Der Testamentsvollstrecker kann einen Anspruch einreichen, indem er support@joinforma.com eine E-Mail sendet und einen Magic Link anfordert. Sie können auch verlangen, dass der Forma-Support den Antrag einreicht.
- Die Forderung wird auf das Bankkonto des verstorbenen Teilnehmers zurückerstattet. Wenn dieses Konto nicht mehr aktiv ist, muss der Testamentsvollstrecker das Konto des Nachlasses in Forma verknüpfen. Senden Sie eine E-Mail an support@joinforma.com , um einen Magic Link anzufordern, um sich anzumelden und das aktualisierte Konto zu verknüpfen. Forma stellt keine Erstattungsschecks aus.
Testamentsvollstrecker sind nicht auf die FSA- oder Limited Purpose FSA-Fonds beschränkt, die bisher gespendet wurden. Sie können während der Auslaufzeit auf den vollen Restbetrag zugreifen.
Wenn der Teilnehmer die Leistung zu wenig ausgegeben hat, sollte dem Testamentsvollstrecker vom Arbeitgeber COBRA angeboten werden, damit er nach dem Tod des Arbeitnehmers die Teilnahme fortsetzen kann, wenn er sich dafür entscheidet.