Gemäß dem IRS-Formular 2004-50 können HSA-Gelder in Anlagen investiert werden, die für IRAs zugelassen sind (z. B. Bankkonten, Renten, Einlagenzertifikate, Aktien, Investmentfonds oder Anleihen). HSAs dürfen NICHT in Lebensversicherungsverträge oder in Sammlerstücke investieren (z. B. Kunstwerke, Antiquitäten, Metalle, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, alkoholische Getränke oder andere materielle persönliche Gegenstände, die in den IRS-Richtlinien gemäß Abschnitt 408(m)) angegeben sind).
HSAs können jedoch in bestimmte Arten von Edelmetallen oder Münzen investieren, wie in Abschnitt 408(m)(3) beschrieben. Der HSA-Treuhand- oder Verwahrungsvertrag kann Investitionen auf bestimmte Arten von zulässigen Anlagen (z. B. bestimmte Investmentfonds) beschränken.
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