Einige Arbeitgeber erlauben es Arbeitnehmern, ihre LPFSA-Mittel (Limited Purpose FSA) zu verwenden, um medizinische Kosten einzureichen, nachdem ihr HDHP-Selbstbehalt erreicht ist. Dies wird als nachträglicher Selbstbehalt FSA bezeichnet.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob dies im Rahmen Ihres Leistungsplans zulässig ist.
Sobald Sie Ihren HDHP-Selbstbehalt erfüllt und mit Ihrem Arbeitgeber bestätigt haben, dass der FSA nach dem Selbstbehalt verfügbar ist, laden Sie den Nachweis hoch, dass der Selbstbehalt erfüllt wurde, wenn Sie einen Erstattungsantrag stellen. Bitte befolgen Sie das gleiche Verfahren bei jeder Einreichung von Anträgen für medizinische Kosten mit LPFSA-Mitteln.
Beachten Sie, dass medizinische Kosten nur über das manuelle Antragsverfahren erstattet werden können. Alle Transaktionen mit nicht-zahnärztlichen oder Sehkarten werden weiterhin abgelehnt.