Die qualifizierten Kosten für die Pflege von Angehörigen werden durch die IRS Child and Dependent Care Expenses Publication 503 bestimmt.
Die Ausgaben für die abhängige Pflege FSA (DCFSA) müssen "arbeitsbezogen" sein, was bedeutet, dass die Dienstleistung erbracht wird, während Sie bei der Arbeit oder in der Schule sind.
Der Unterhaltsberechtigte muss 12 Jahre alt oder jünger oder älter als 13 Jahre alt und körperlich oder geistig nicht in der Lage sein, sich selbst zu versorgen.
Förderfähige Ausgaben
- Kindertagesstätte
- Vorschule
- Babysitter
- Nachmittagsbetreuung
- Sommer-Tagescamp
- Die Gebühren für Au-pair- und Au-pair-Agenturen sind nach der Betreuung anrechenbar
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachhilfe
- Sportunterricht
- Studiengebühren für Privatschulen
- Babysitten durch einen Steuerabhängigen (z. B. ein Geschwisterkind)
- Virtuelle Pflege (d. h. Online-Tagescamps, Online-Kurse)
- Übernachtung/Übernachtungslager
- Krankheitskosten für Angehörige